Als freier und unabhängiger Sachverständiger bewerte ich Ihre Immobilie mit geprüfter Sachkunde nach Maßgabe der IHK Akademie München.
Ob Sie Eigentümer oder Kaufinteressent sind, bei uns erfahren Sie gleich, was Ihre Immobilie wert ist. Teilen Sie uns Ihre Objektdaten mit und wir übermitteln Ihnen in Kürze die erforderlichen Daten. Alle, die auf eine detaillierte und genauere Immobilienbewertung Wert legen, sollten sich die Immobilie vom Fachmann genau und unkompliziert bewerten lassen, je nach Objekttypen, z.B. Haus, Wohnung, MFH oder Gewerbeobjekt.
Ob Sie Eigentümer oder Kaufinteressent sind, bei uns erfahren Sie gleich, was Ihre Immobilie wert ist. Teilen Sie uns Ihre Objektdaten mit und wir übermitteln Ihnen in Kürze die erforderlichen Daten. Alle, die auf eine detaillierte und genauere Immobilienbewertung Wert legen, sollten sich die Immobilie vom Fachmann genau und unkompliziert bewerten lassen, je nach Objekttypen, z.B. Haus, Wohnung, MFH oder Gewerbeobjekt.
Ich erstelle Ihr Wertgutachten für:
*Erbschaften/Erbauseinandersetzungen
*Scheidung/Vermögenswerte festlegen
*Wertgutachten zur Feststellung von Markt-/Verkehrswert einer Immobilie
*Bewertung von Gewerbeobjekten, Grundstücken, öffentlichen Liegenschaften
*Bauzustandsdokumentationen
*Marktpreiseinschätzung für Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie
Erläuterung der einzelnen Verfahren:
Sachwert
Bei der Anwendung des Sachwertverfahrens stehen die marktüblichen Baukosten vergleichbarer Objekte im Vordergrund. Es soll nachvollzogen werden, welche Herstellungskosten am Wertermittlungsstichtag anfallen, wenn das Bewertungsobjekt im aktuellen Zustand errichtet werden würde. Das Sachwertverfahren nach ImmoWert V und Sachwertrichtlinien (SW-RL) findet immer dann Anwendung, wenn bei den Immobilienkäufern keine Renditegesichtspunkte im Vordergrund stehen. Das ist insbesondere bei Käufern von Einfamilienhäusern der Fall.
Ertragswert
Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens stehen die für das Bewertungsobjekt marktüblich erzielbaren Erträge im Vordergrund. Es soll nachvollzogen werden, welcher Barwert der Erträge am Wertermittlungsstichtag zur Verfügung steht, wenn eine marktgerechte Verzinsung für das Bewertungsobjekt angenommen wird. Zahlreiche Immobilien werden erworben, um damit Erträge zu erzielen. Zu diesen Immobilien gehören zum Beispiel Mietwohngebäude, Wohn- und Geschäftsgebäude sowie gewerblich genutzte Gebäude. Die Eigentümer derartiger Immobilien beabsichtigen in der Regel, eine möglichst hohe Rendite aus der Immobilie zu erwirtschaften, d.h. die Erträge (Mieten) sollen in Relation zum eingesetzten Kapital (Kaufpreis) möglichst hoch sein. Die Regelung der ImmoWertV und der Ertragswertrichtlinie finden für das Ertragswertverfahren Anwendung. Der berechnete Ertragswert stellt am Ende den Verkehrswert einer Immobilie dar.
Vergleichswertverfahren
Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht genügend Vergleichspreise, können auch Vergleichspreise aus anderen vergleichbaren Gebieten herangezogen werden. Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt oder Abweichungen einzelner Grundstücksmerkmale sind in der Regel auf der Grundlage von Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten zu berücksichtigen.
Verkehrswert
Die Wertermittlungsverfahren nach § 8 ImmoWertV sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände und insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten zu wählen.
Der Verkehrswert ist aus dem Sach- und Ertragswert gemäß der Lage auf dem Grundstücksmarkt abzuleiten. Im vorliegenden Fall sind die Verfahrensergebnisse als gleichgewichtig zu betrachten, da der örtliche Markt sowohl Eigennutzer als auch Kapitalanleger als Nachfrager vorzuweisen hat. Unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussender Grundstücksmerkmale wird der Verkehrswert ermittelt.
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke zu einem bestimmten Stichtag ermitteln.
Vertrauen Sie uns Ihre Immobilie an, damit Sie einen reellen Verkehrswert für Ihre Immobilie erhalten.